AGB B2B

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
für Unternehmergeschäfte (B2B)
[BauXpur e.U. / Harald Koczeth]

1. Angebot, Vertragsabschluss und ‑inhalt

1.1 Die­se Geschäfts- und Lie­fer­be­din­gun­gen (nach­fol­gend AGB) gel­ten für alle unse­re gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen Lie­fe­run­gen von Pro­duk­ten ([Flüs­sig­kunst­stof­fe]) (nach­fol­gend Ware(n)) für den Geschäfts­ver­kehr mit Unter­neh­mern („B2B“) (nach­fol­gend Kun­de), auch wenn nicht aus­drück­lich auf sie Bezug genom­men wird.
1.2 Abwei­chen­den Ver­trags­be­din­gun­gen des Kun­den wird aus­drück­lich wider­spro­chen. Sie ver­pflich­ten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht noch­mals nach Ein­gang bei uns widersprechen.
1.3 Per­so­nen, die Auf­trä­ge ertei­len oder Waren zur Bear­bei­tung über­brin­gen oder abho­len, gel­ten als bevoll­mäch­tigt, unse­re AGB für den Kun­den anzu­neh­men und dies­be­züg­li­che Vor­be­hal­te anzubringen.
1.4 Die Prä­sen­ta­ti­on der Waren in unse­rem Web­shop ist kein bin­den­des Ange­bot unse­rer­seits im Rechts­sinn. Es han­delt sich dabei bloß um unse­re Auf­for­de­rung an den Kun­den, ein Ange­bot zu stel­len. Die Bestel­lung des Kun­den stellt sodann ein Ange­bot des Kun­den an uns dar.
1.5 Eine Bestel­lung ist nur mög­lich, wenn alle im Bestell­for­mu­lar mit „*“ bezeich­ne­ten Pflicht­fel­der aus­ge­füllt sind. Feh­len Anga­ben oder kön­nen wir der Bestel­lung aus sons­ti­gen Grün­den nicht nach­kom­men, erhält der Kun­de eine Feh­ler­mel­dung. Vor dem end­gül­ti­gen Abschi­cken der Bestel­lung erhält der Kun­de die Mög­lich­keit, sei­ne Bestel­lung zu kor­ri­gie­ren. Unter­stüt­zen­de Detail­in­for­ma­tio­nen erhält der Kun­de direkt im Zuge des Bestell­vor­gan­ges. Sobald der Bestell­vor­gang abge­schlos­sen ist, wird der Kun­de dar­über durch ein Info­fens­ter „Ihre Bestel­lung ist abge­schlos­sen und wur­de erfolg­reich an uns ver­sen­det“ benach­rich­tigt. Dies stellt unse­rer­seits noch kei­ne Annah­me des Ange­bots des Kun­den durch uns dar.
1.6 Wenn die Bestel­lung bei uns ein­ge­langt ist, wird der Kun­de über die von ihm bekannt gege­be­ne E‑Mail-Adres­se vom Ein­gang sei­ner Bestel­lung ver­stän­digt, und zwar inklu­si­ve Anga­be des Zeit­punkts des Ein­lan­gens der Bestel­lung bei uns. Die­se Ver­stän­di­gung stellt unse­rer­seits noch kei­ne Annah­me des Ange­bots des Kun­den dar.
1.7 Der Kun­de ist an sei­ne Bestel­lung (also an sein Ange­bot an uns) zwei Tage ab Zugang die­ser Bestel­lung bei uns gebunden.
1.8 Ein Ver­trags­ab­schluss kommt rechts­wirk­sam aus­schließ­lich durch unse­re Annah­me des Ange­bots des Kun­den zustande.
1.9 Der Kun­de wird von unse­rer Annah­me per E‑Mail an die uns vom Kun­den bekannt­ge­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se ver­stän­digt. Im Rah­men der Bestell­be­stä­ti­gung wird dem Kun­den auch der Zeit­punkt des Zugangs der Bestel­lung bekannt gegeben.
1.10 Teil­lie­fe­run­gen sind zulässig.
1.11 Unse­re Mit­ar­bei­ter sind nicht berech­tigt, Abma­chun­gen zu tref­fen, die von unse­ren All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, For­mu­la­ren, Ver­trags­mus­tern, Lis­ten­prei­sen und sons­ti­gen Kon­di­tio­nen abwei­chen, außer, wir haben dem aus­drück­lich und schrift­lich zugestimmt.
1.12 Anga­ben in Kata­lo­gen, Pro­spek­ten, etc. sind unver­bind­lich und wer­den nur Ver­trags­in­halt, soweit in der Auf­trags­be­stä­ti­gung aus­drück­lich auf sie Bezug genom­men wird.
1.13 Der Inhalt unse­rer Bestell­be­stä­ti­gung bzw Ange­bots­an­nah­me ist vom Kun­den zu prü­fen und ver­pflich­tet die­sen zur unver­züg­li­chen Rüge von Abwei­chun­gen zu der von ihm über­mit­tel­ten Nach­richt, wid­ri­gen­falls das Geschäft mit dem von uns bestä­tig­ten Inhalt zustan­de kommt.

2. PREISE, KOSTEN

2.1 Alle Prei­se sind Gesamt­prei­se in Euro (nach­fol­gend EUR) und ver­ste­hen sich inklu­si­ve aller Steu­ern (ein­schließ­lich gesetz­li­cher Umsatz­steu­er) und Abga­ben sowie Ver­sand­kos­ten, sofern die­se nicht geson­dert aus­ge­wie­sen werden.
Alle Prei­se sind Gesamt­prei­se in Euro (nach­fol­gend EUR) und ver­ste­hen sich inklu­si­ve aller Steu­ern (ein­schließ­lich gesetz­li­cher Umsatz­steu­er) und Abga­ben, aber ohne Versandkosten.
2.2 Die gesetz­li­che Umsatz­steu­er und sons­ti­ge Steu­ern, Kos­ten, Abga­ben und Gebüh­ren sind in der Bestell­be­stä­ti­gung sowie in der Rech­nung geson­dert ausgewiesen.
2.3 Bei Teil­lie­fe­run­gen sind Teil­rech­nun­gen zulässig.

3. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Bei Rech­nungs­kauf sind unse­re Rech­nun­gen inner­halb von [7] Tagen ab [Rech­nungs­er­halt] zur Zah­lung auf unser Bank­kon­to fällig.
3.2 Dar­über hin­aus, akzep­tie­ren wir fol­gen­de Zah­lungs­ar­ten: Vorauskassa
3.3 Ist nichts ande­res ver­ein­bart, ver­pflich­tet sich der Kun­de zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses bereits bei Ver­trags­ab­schluss. Die Lie­fe­rung der Ware erfolgt erst nach Ein­gang des Betrags auf unse­rem Bankkonto.
3.4 Über­wei­sun­gen gel­ten erst mit spe­sen- und abzugs­frei­em (also ohne Abzug von zB Bank­spe­sen oder Dis­kont­zin­sen) Ein­gang des Betra­ges auf unse­rem Kon­to als Zah­lung. All­fäl­li­ge Son­der­kon­di­tio­nen (zB Skon­to) wer­den nur im Ein­zel­fall, auf Basis einer Ein­zel­ver­ein­ba­rung mit dem jewei­li­gen Kun­den, gewährt.
3.5 Bei – wenn auch nur teil­wei­sem und wenn auch unver­schul­de­tem – Zah­lungs­ver­zug des Kun­den, sind wir berech­tigt, nach unse­rer Wahl den Ersatz des tat­säch­lich ent­stan­de­nen Scha­dens oder Ver­zugs­zin­sen in Höhe von [9,2 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz gem. § 456 UGB] zu ver­rech­nen. Wir sind auch berech­tigt, im Fall des Zah­lungs­ver­zugs des Kun­den ab dem Tag der Über­ga­be der Ware Zin­ses­zin­sen zu verlangen.
3.6 Der Kun­de ist für den Fall eines Zah­lungs­ver­zu­ges ver­pflich­tet, die uns ent­ste­hen­den Mahn- und Inkas­so­spe­sen zu erset­zen (§ 458 UGB und § 1333 Abs 2 ABGB).
3.7 Die Gel­tend­ma­chung wei­ter­ge­hen­der Rech­te und For­de­run­gen – etwa Ansprü­che auf Ersatz nach­ge­wie­se­ner, höhe­rer Zin­sen bei ver­schul­de­tem Zah­lungs­ver­zug – bleibt davon unbe­rührt. Bei Ver­zug des Kun­den mit einer (Teil)Zahlung sind wir außer­dem berech­tigt, offe­ne, aber noch nicht fäl­li­ge Rech­nungs­be­trä­ge sofort fäl­lig zu stel­len und/oder Vor­aus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung für künf­ti­ge Lie­fe­run­gen zu verlangen.
3.8 Die Auf­rech­nung durch den Kun­den mit von uns bestrit­te­nen und nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­an­sprü­chen des Kun­den ist ausgeschlossen.
3.9 Gerecht­fer­tig­te Rekla­ma­tio­nen berech­ti­gen nicht zur Zurück­hal­tung des gesam­ten, son­dern ledig­lich eines ange­mes­se­nen Tei­les des Rechnungsbetrages.

4. LIEFERZEIT, LIEFERVERZUG

4.1 Wenn nicht anders ver­ein­bart ist, lie­fern wir die Ware inner­halb von [21] Tagen nach unse­rer Bestä­ti­gung des geschlos­se­nen Ver­tra­ges. Bei Zah­lung per Vor­aus­kas­sa beginnt die Lie­fer­frist mit Ein­gang des Betra­ges auf unse­rem Bank­kon­to. Auf even­tu­ell abwei­chen­de Lie­fer­zei­ten wei­sen wir auf der jewei­li­gen Pro­dukt­sei­te der Ware auf unse­rer Web­site [https://bauxpur.com/shop/page/2/] hin. Bei Lie­fe­run­gen in Öster­reich behal­ten wir uns hin­ge­gen vor, nach unse­rem frei­en Ermes­sen die Lie­fe­rung auch bereits vor Ein­lan­gen des gesam­ten Rech­nungs­be­tra­ges zu veranlassen.
4.2 Die Lie­fer­fris­ten und ‑ter­mi­ne wer­den von uns nach Mög­lich­keit ein­ge­hal­ten. Sie sind, falls nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich ver­ein­bart, unver­bind­lich und ver­ste­hen sich immer als vor­aus­sicht­li­cher Zeit­punkt der Bereit­stel­lung und Über­ga­be an den Kun­den. Ein Rück­tritt vom Ver­trag durch den Kun­den wegen Lie­fer­ver­zugs ist nur unter Set­zung einer ange­mes­se­nen – zumin­dest 4‑wöchigen – Nach­frist mög­lich. Der Rück­tritt ist mit­tels ein­ge­schrie­be­nen Brie­fes gel­tend zu machen. Das Rück­tritts­recht bezieht sich nur auf den Lie­fe­rungs­teil, für den Ver­zug vorliegt.
4.3 Die Lie­fer­frist ist auch dann ein­ge­hal­ten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware ver­sen­det wur­de oder Ver­sand­be­reit­schaft besteht. Das­sel­be gilt bei Ein­tritt unvor­her­ge­se­he­ner Hin­der­nis­se, die außer­halb unse­rer Sphä­re und/oder der unse­res Vor­lie­fe­ran­ten lie­gen, wie zB höhe­re Gewalt, Streik, Aus­sper­rung, Ver­zö­ge­rung in der Anlie­fe­rung wesent­li­cher Roh­stof­fe, Mate­ria­li­en oder Teile.
4.4 Ersatz­an­sprü­che des Kun­den wegen ver­spä­te­ter oder nicht aus­ge­führ­ter Lie­fe­rung – auch nach Ablauf der Nach­frist – sind aus­ge­schlos­sen, außer bei krass gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz. Gering­fü­gi­ge Lie­fer­frist­über­schrei­tun­gen hat der Kun­de jeden­falls zu akzep­tie­ren, ohne dass ihm ein Scha­den­er­satz­an­spruch oder ein Rück­tritts­recht zusteht.
4.5 Wenn eine Lie­fe­rung in Fol­ge von Lie­fer­schwie­rig­kei­ten und/oder Preis­er­hö­hun­gen bei unse­ren Vor­lie­fe­ran­ten oder beim Pro­du­zen­ten nicht mög­lich ist, sind wir berech­tigt, ohne jede Ersatz­pflicht vom Ver­trag zurückzutreten.]

5. Lieferung, Liefergebiet, Versand

5.1 Die Aus­lie­fe­rung der Ware erfolgt man­gels abwei­chen­der schrift­li­cher Ver­ein­ba­rung ab unse­rer Geschäfts­an­schrift. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, unse­re Lie­fe­run­gen abzu­neh­men. Wir lie­fern unver­si­chert. Die Gefahr geht auf den Kun­den über, sobald der Lie­fer­ge­gen­stand dem Spe­di­teur oder der sons­ti­gen Ver­sand­per­son über­ge­ben wur­de, im Fal­le des Annah­me­ver­zugs des Kun­den ab Ver­sand­be­reit­schaft. Dies gilt auch, wenn Teil­lie­fe­run­gen erfol­gen oder wir noch ande­re Leis­tun­gen über­nom­men haben.
5.2 Die­ser Web­shop ist auf Öster­reich aus­ge­rich­tet. Wir erbrin­gen unse­re Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen daher aus­schließ­lich inner­halb Österreichs.
5.3 Der Kun­de kann sei­ne gekauf­ten Waren auch an fol­gen­der Adres­se selbst abho­len: [Indus­trie­stra­ße 19, 2301 Groß-Enzers­dorf]. Die aktu­el­len Öff­nungs­zei­ten sind hier [https://bauxpur.com/shop/] abruf­bar. Der Kun­de wird von uns per [Tele­fon] ver­stän­digt, ab wann die Ware abhol­be­reit ist. Die Ware ist sodann [7] Tage abhol­be­reit. Wird die Ware nicht inner­halb der Abhol­frist abge­holt, wird der Kun­de noch­mals per Mail ver­stän­digt und dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ab einer Nach­frist von [14] Tagen Lager­kos­ten in der Höhe von EUR [15] pro Tag ver­rech­net wer­den. Die Lager­kos­ten betra­gen maxi­mal die Höhe des Kauf­prei­ses. Außer­dem kön­nen wir nach Ver­strei­chen der Nach­frist vom Kauf­ver­trag zurück­tre­ten. Der Kun­de wird von unse­rem Rück­tritt per [Tele­fon] ver­stän­digt. Er erhält dies­falls eine Gut­schrift in Höhe der getä­tig­ten Zah­lung abzüg­lich der ange­fal­le­nen Lager­kos­ten. Auf Ver­lan­gen des Kun­den, wan­deln wir die­se Gut­schrift in einen Geld­be­trag um, der dem Kun­den auf dem­sel­ben Weg rück­über­wie­sen wird, wie er sei­ne ursprüng­li­che Zah­lung getä­tigt haben.]

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses unser Eigen­tum. Der Kun­de trägt das gesam­te Risi­ko für die Vor­be­halts­wa­re, ins­be­son­de­re für die Gefahr des Unter­gangs, des Ver­lusts oder der Verschlechterung.
6.2 Der Kun­de ist berech­tigt, die gelie­fer­te Ware im Rah­men des ordent­li­chen Geschäfts­be­trie­bes wei­ter zu ver­äu­ßern. Bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses tritt uns der Kun­de alle ihm aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung zuste­hen­den For­de­run­gen und Siche­rungs­rech­te zah­lungs­hal­ber ab. Er ist ver­pflich­tet, die­se Abtre­tung in sei­nen Büchern zu ver­mer­ken. Im Fal­le des Zah­lungs­ver­zugs des Kun­den sind wir berech­tigt, die Wie­der­käu­fer der Ware, die uns der Kun­de bekannt zu geben hat, von der Abtre­tung zu ver­stän­di­gen und Zah­lung an uns zu verlangen.
6.3 Jede Ver­pfän­dung oder Siche­rungs­über­eig­nung unse­rer unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­ten Waren zuguns­ten Drit­ter ist ohne unse­re Zustim­mung unzu­läs­sig. Eine Pfän­dung durch Drit­te muss uns der Kun­de unver­züg­lich zur Anzei­ge brin­gen. Sal­do­an­er­ken­nung berührt den Eigen­tums­vor­be­halt nicht, eben­so wenig die Hin­ga­be von Wech­sel oder Schecks bis zur rich­ti­gen und tat­säch­li­chen Ein­lö­sung. Falls wir von unse­rem Eigen­tums­vor­be­halt Gebrauch machen müs­sen und die Ware zurück­neh­men, erfolgt die Gut­schrift für die auf­grund des Eigen­tums­vor­be­halts zurück­ge­nom­me­ne Ware unter Berück­sich­ti­gung einer der Lager­dau­er, dem Ver­schleiß sowie den sons­ti­gen Umstän­den ange­mes­se­nen Preis­re­duk­ti­on, min­des­tens aber zu [15] % des Fak­tu­ren­wer­tes. Der Kun­de ver­pflich­tet sich, uns vor Anmel­dung eines Insol­venz­ver­fah­rens zu ver­stän­di­gen, damit wir unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­te und in unse­rem Eigen­tum ste­hen­de Ware über­neh­men kön­nen. Aus­son­de­run­gen unse­rer Ware wegen einer bevor­ste­hen­den Insol­venz­be­las­tung der Ware wäh­rend Bestehen des Eigen­tums­vor­be­halts sind unzulässig.
6.4 Im Fal­le des – wenn auch nur teil­wei­sen und wenn auch unver­schul­de­ten – Zah­lungs­ver­zugs des Kun­den, sind wir zur Gel­tend­ma­chung unse­res Eigen­tums an der Ware und zur Sicher­stel­lung der Ware berech­tigt. Eine sol­che Gel­tend­ma­chung bzw Sicher­stel­lung hebt aller­dings die Pflich­ten des Kun­den aus dem Kauf­ver­trag, ins­be­son­de­re zur Zah­lung, nicht auf, und ist dar­in folg­lich kein Rück­tritt unse­rer­seits vom Ver­trag zu sehen, außer, wir erklä­ren den Rück­tritt vom Ver­trag ausdrücklich.
6.5 Die unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­te Ware sind vom Kun­den ord­nungs­ge­mäß zu ver­wah­ren und aus­rei­chend gegen sämt­li­che im gewöhn­li­chen Geschäfts­be­trieb vor­her­seh­ba­re Risi­ken zu versichern.

7. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ

7.1 Män­gel sind unver­züg­lich nach Emp­fang der Lie­fe­rung, spä­tes­tens inner­halb von 8 Tagen, ver­steck­te Män­gel bin­nen 3 Tagen nach Ent­de­ckung schrift­lich zu rügen. Die Rüge ist aus­rei­chend zu begrün­den und mit Beweis­ma­te­ri­al zu bele­gen. Ver­deck­te Män­gel sind unver­züg­lich nach ihrer Ent­de­ckung zu rügen. Wird eine Män­gel­rü­ge nicht oder nicht recht­zei­tig erho­ben, so gilt die Ware als geneh­migt. Die Gel­tend­ma­chung von Gewähr­leis­tungs- oder Scha­den­er­satz­an­sprü­chen sowie das Recht auf Irr­tum­s­an­fech­tung auf­grund von Män­geln, sind in die­sen Fäl­len ausgeschlossen.
7.2 Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt 1 Monat ab Über­ga­be der Ware. Das Vor­lie­gen von Män­geln bei Über­ga­be ist vom Kun­den nach­zu­wei­sen. Die Beweis­last­um­kehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
7.3 Ein Regress des Kun­den gegen uns gemäß § 933b ABGB („Händ­ler­re­gress“) ist ausgeschlossen.
7.4 Gering­fü­gi­ge tech­ni­sche Ände­run­gen sowie Abwei­chun­gen von Zeich­nun­gen und Kata­lo­gen gel­ten als vom Kun­den vor­weg geneh­migt. Glei­ches gilt für sons­ti­ge, sach­lich gerecht­fer­tig­te und ange­mes­se­ne Ände­run­gen unse­rer Leis­tungs- bzw. Lie­fer­ver­pflich­tung, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich ange­mes­se­ner Lie­fer­frist oder kurz­fris­ti­gen Zahlungsfristüberschreitungen.
7.5 Bei begrün­de­ten Män­geln ist die Gewähr­leis­tung – nach unse­rer Wahl – auf Ver­bes­se­rung, Neu­lie­fe­rung oder Nach­trag des Feh­len­den beschränkt. Meh­re­re Nach­bes­se­run­gen und Ersatz­lie­fe­run­gen sind zuläs­sig. Wand­lungs- und Preis­min­de­rungs­an­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen. Die Gewähr­leis­tung erlischt, wenn der Kun­de oder ein von uns nicht ermäch­tig­ter Drit­ter Ände­run­gen oder Instand­set­zun­gen an der Ware vor­ge­nom­men hat.
7.6 Zur Vor­nah­me der Leis­tun­gen aus der Gewähr­leis­tung hat der Kun­de auf sei­ne Kos­ten und Gefahr die Ware an uns zu liefern.
7.7 Wir haf­ten nicht für Schä­den, die durch unge­eig­ne­te oder unsach­ge­mä­ße Ver­wen­dung, natür­li­che Abnut­zung, feh­ler­haf­te oder nach­läs­si­ge Behand­lung oder Lage­rung ent­stan­den sind.
7.8 Für ver­bil­lig­te sowie für ver­ein­ba­rungs­ge­mäß gelie­fer­te Aus­schuss., (Lager)Abverkaufs- oder Ansichts­wa­re wird kei­ne – wie auch immer gear­te­te – Gewähr­leis­tung, Garan­tie oder Haf­tung übernommen.
7.9 Die Trans­port- bzw Ver­sand­kos­ten für die Rück­sen­dung gehen zu Las­ten [des Kunden/]. Die gesetz­li­che Gewähr­leis­tung bleibt von die­sen Rege­lun­gen unberührt.
Über die gesetz­li­che Gewähr­leis­tung hin­aus, gewäh­ren wir kei­ne eige­nen Garantien.
7.10 Soweit dies nicht gegen zwin­gen­des Recht ver­stößt und soweit in die­sen AGB nichts Ande­res gere­gelt ist, haf­ten wir nur für den Ersatz von Schä­den, die wir krass grob fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich ver­ur­sacht haben. Die­se Haf­tungs­be­schrän­kung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Per­so­nen­schä­den. Für mit­tel­ba­re Schä­den, ent­gan­ge­nen Gewinn, Zins­ver­lus­te, unter­blie­be­ne Ein­spa­run­gen, Fol­ge- und Ver­mö­gens­schä­den und Schä­den aus Ansprü­chen Drit­ter haf­ten wir gemäß den vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen eben­falls nicht, sofern dem nicht zwin­gen­des Recht ent­ge­gen­steht. Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit ist die Haf­tung der Höhe nach mit dem Wert der Waren­lie­fe­rung, maxi­mal jedoch mit jener Sum­me beschränkt, die durch unse­re Ver­si­che­rung gedeckt ist.
7.11 Scha­den­er­satz­an­sprü­che ver­jäh­ren in [6] Mona­ten ab Kennt­nis von Scha­den und Schä­di­ger, jeden­falls aber in [3,5] Jah­ren nach Erbrin­gung der Leis­tung oder Lieferung.
7.12 Die Beweis­last­um­kehr des § 1298 ABGB ist ausgeschlossen.
7.13 Ein Regress­an­spruch des Kun­den gegen uns auf­grund des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes (PHG) ist aus­ge­schlos­sen, sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn, der regress­be­rech­tig­te Kun­de weist nach, dass der Feh­ler in unse­rer Sphä­re ver­ur­sacht und zumin­dest grob fahr­läs­sig ver­schul­det wor­den ist.
7.14 Bestel­lun­gen oder sons­ti­ge rechts­ge­stal­ten­de Erklä­run­gen des Kun­den kön­nen unter Ver­wen­dung unse­rer elek­tro­ni­schen For­mu­la­re und per E‑Mail gül­tig abge­sandt wer­den, bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit aber des feh­ler­frei­en Zugangs bei uns. Über­mitt­lungs­feh­ler gehen zu Las­ten des Kunden.
7.15 Wir behal­ten uns vor, wegen einer ein­ge­tre­te­nen Fehl­funk­ti­on unse­rer Daten­ver­ar­bei­tungs­an­la­ge unver­züg­lich durch geeig­ne­te Mit­tel (indi­vi­du­el­le Nach­richt, Bekannt­ga­be auf unse­ren Web­sei­ten) die Wirk­sam­keit ein­zel­ner oder zeit­lich bestimm­ter rechts­ge­schäft­li­cher Erklä­run­gen zu wider­ru­fen und die noch­ma­li­ge, gül­ti­ge Über­mitt­lung der­sel­ben vor­zu­neh­men oder zu erbitten.

8. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSSPRACHE, GERICHTSSTAND, RECHTSWIRKSAMKEIT

8.1 Erfül­lungs­ort ist unse­re Geschäftsanschrift.
8.2 Es gilt aus­schließ­lich öster­rei­chi­sches Recht unter Aus­schluss der Ver­wei­sungs­nor­men des inter­na­tio­na­len Pri­vat­rech­tes (zB IPRG, Rom I‑VO etc.) und des Über­ein­kom­mens der Ver­ein­ten Natio­nen über Ver­trä­ge über den inter­na­tio­na­len Waren­kauf (UN-Kauf­recht bzw. UN CISG).
8.3 Ver­trags­spra­che ist Deutsch.
8.4 Für alle Rechts­strei­tig­kei­ten aus oder in Zusam­men­hang mit die­sen AGB ist das für den ers­ten Wie­ner Gemein­de­be­zirk jeweils sach­lich zustän­di­ge Gericht aus­schließ­lich zuständig.
8.5 Soll­te eine Bestim­mung die­ser AGB oder eine nach­träg­li­che Ände­rung und/oder Ergän­zung unwirk­sam, ungül­tig oder undurch­setz­bar sein oder wer­den, wird dadurch die Wirk­sam­keit, Gül­tig­keit oder Durch­setz­bar­keit aller übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Im Fal­le der Unwirk­sam­keit, Ungül­tig­keit oder Undurch­setz­bar­keit einer Bestim­mung die­ser AGB gilt eine die­ser Bestim­mung im wirt­schaft­li­chen Ergeb­nis mög­lichst nahe­kom­men­de und nicht unwirk­sa­me, ungül­ti­ge oder undurch­setz­ba­re Bestim­mung als ver­ein­bart. Das­sel­be gilt für Lücken in die­sen AGB.
8.6 Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen die­ser AGB bedür­fen der Schrift­form, sofern gesetz­lich kei­ne stren­ge­re Form vor­ge­se­hen ist. Münd­li­che Neben­ab­re­den bestehen nicht. Das Schrift­form­erfor­der­nis gilt auch für Ände­run­gen, Auf­he­bun­gen oder einen Ver­zicht auf die Ein­hal­tung die­ses Punk­tes die­ser AGB.